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   FG Niedersachsen, 21.12.2022 - 4 K 209/20   

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https://dejure.org/2022,42474
FG Niedersachsen, 21.12.2022 - 4 K 209/20 (https://dejure.org/2022,42474)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.12.2022 - 4 K 209/20 (https://dejure.org/2022,42474)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Dezember 2022 - 4 K 209/20 (https://dejure.org/2022,42474)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    AO § 240; GG Art. 3 Abs. 1
    Säumniszuschlag; Säumniszuschläge; Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

  • Betriebs-Berater

    Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 240 ; GG Art. 3 Abs. 1
    Säumniszuschlag; Säumniszuschläge; Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

  • rechtsportal.de

    AO § 240 ; GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungskonforme Höhe von steuerrechtlichen Säumniszuschlägen

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Verfassungskonforme Höhe von steuerrechtlichen Säumniszuschlägen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.12.2022 - 4 K 209/20
    Unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der in § 233a AO a.F. geregelten Nachzahlungszinsen (BVerfG-Beschluss vom 8. Juli 2021 1 BvR 2237/14 u.a., BVerfGE 158, 282) führen die Kläger sinngemäß aus, ihrer Ansicht zufolge seien auch die Säumniszuschläge der Höhe nach verfassungswidrig.

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht unter Berücksichtigung einer Fortgeltungsanordnung für Verzinsungsräume bis zum 31. Dezember 2018 entschieden habe, dass im Hinblick auf die in § 233a AO a.F. geregelten Nachzahlungszinsen ein Zinssatz in Höhe von 6 % p.a. für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 vor dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht mehr in Betracht komme (BVerfG-Beschluss vom 8. Juli 2021 1 BvR 2237/14 u.a., BVerfGE 158, 282), ergäben sich verfassungsrechtliche Zweifel im Hinblick auf die zinsähnliche Funktion der Säumniszuschläge.

    Zugleich zog das Bundesverfassungsgericht zur Begründung des Rechtfertigungsmaßstabs einer Ungleichbehandlung ausdrücklich den Gesichtspunkt heran, dass der für die Verzinsung maßgebliche Zeitpunkt der Steuerfestsetzung weitestgehend nicht durch die Steuerpflichtigen beeinflusst werden kann, was wiederum bei anderen Verzinsungstatbeständen der Fall sein könne (BVerfG-Beschluss vom 8. Juli 2021 1 BvR 2237/14 u.a., BVerfGE 158, 282, Rn. 118 ff., Rn 243).

    Dies wiederum folgt aus der Fortgeltungsanordnung für die Regelungen zur Verzinsung nach § 233a AO aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG-Beschluss vom 8. Juli 2021 1 BvR 2237/14 u.a., BVerfGE 158, 282).

  • BFH, 28.10.2022 - VI B 15/22

    AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.12.2022 - 4 K 209/20
    Die Höhe der zinsähnlichen Funktion der Säumniszuschläge könne nicht belastbar beziffert werden, insbesondere folge ein solcher an Anteil von 50 % der Säumniszuschläge bzw. 0,5 % pro Monat nicht aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Steuerschuldners die Säumniszuschläge ihren Sinn als Druckmittel verlören und folglich ein hälftiger Erlass derselben in Betracht zu ziehen sei (exemplarisch BFH-Beschluss vom 28. Oktober 2022 VI B 15/22 (AdV), BFH/NV 2023, 47).

    b) Der Senat schließt sich im vorliegenden Hauptsacheverfahren der Begründung in dem BFH-Beschluss vom 28. Oktober 2022 VI B 15/22 (AdV), BFH/NV 2023, 47 an, wonach (nicht einmal) ernstliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge bestehen.

    Diesen kommt nach der genannten Rechtsprechung (BFH-Beschluss vom 28. Oktober 2022 VI B 15/22 (AdV), BFH/NV 2023, 47 m.w.N.) auch die Funktion zu, den aus der versäumten Steuerzahlung resultierenden Verwaltungsaufwand abzugelten.

  • BFH, 23.05.2022 - V B 4/22

    AdV-Verfahren: Ernstliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.12.2022 - 4 K 209/20
    Da jedoch die Höhe der Säumniszuschläge nur insgesamt verfassungsmäßig oder verfassungswidrig sein könne, wirkten diese Zweifel auf die Höhe der Säumniszuschläge insgesamt (es wird insoweit exemplarisch verwiesen auf die BFH-Beschlüsse vom 23 Mai 2022 V B 4/22 (AdV), BFH/NV 2022, 1030; vom 11. November 2022 VIII B 64/22 (AdV), DB 2022, 2970 ).

    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass auch nach der zitierten Rechtsprechung des BFH, welche im Grundsatz von ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge ausgeht, insofern keine Zweifel bestehen, als die Säumniszuschläge vor dem 1. Januar 2019 entstanden sind (BFH-Beschluss vom 23. Mai 2022 V B 4/22 (AdV), BFH/NV 2022, 1030 [BFH 05.04.2022 - VII R 52/20] ).

  • BFH, 11.11.2022 - VIII B 64/22

    Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheids über Säumniszuschläge

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.12.2022 - 4 K 209/20
    Da jedoch die Höhe der Säumniszuschläge nur insgesamt verfassungsmäßig oder verfassungswidrig sein könne, wirkten diese Zweifel auf die Höhe der Säumniszuschläge insgesamt (es wird insoweit exemplarisch verwiesen auf die BFH-Beschlüsse vom 23 Mai 2022 V B 4/22 (AdV), BFH/NV 2022, 1030; vom 11. November 2022 VIII B 64/22 (AdV), DB 2022, 2970 ).
  • BFH, 05.04.2022 - VII R 52/20

    Entlastungsanspruch für Branntweinsteuer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.12.2022 - 4 K 209/20
    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass auch nach der zitierten Rechtsprechung des BFH, welche im Grundsatz von ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge ausgeht, insofern keine Zweifel bestehen, als die Säumniszuschläge vor dem 1. Januar 2019 entstanden sind (BFH-Beschluss vom 23. Mai 2022 V B 4/22 (AdV), BFH/NV 2022, 1030 [BFH 05.04.2022 - VII R 52/20] ).
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